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Ab wann braucht eine Baustelle einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator? Unser Check prüft Ihr Vorhaben anhand der Baustellenverordnung.

SiGeKo-Check
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Rechtsgrundlagen dieses Checks (jeweils aktuell gültige Fassung): Gesetzestexte: gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). RAB: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Für Inhalte externer Seiten sind deren Betreiber verantwortlich.
Hinweis: Der Check gibt eine erste, unverbindliche Orientierung auf Basis Ihrer Angaben. Er ersetzt keine Prüfung im Einzelfall und keine Rechtsberatung. Stand der Inhalte: Oktober 2026.

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