Neue Baustellenverordnung, neue Pflichten für Bauherren

Die neue Baustellenverordnung 2023 bringt wichtige Änderungen und neue Pflichten für Bauherren und Sicherheitskoordinatoren. Erfahren Sie, was sich geändert hat und wie Sie Ihre Baustelle rechtskonform und sicher planen.

Einleitung

Seit dem 1. April 2023 ist in Deutschland die neue Baustellenverordnung (BaustellV) in Kraft.

Der Text der neuen Baustellenverordnung mit Markierungen.

Für Bauherren, Planer und Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) bedeutet das: mehr Verantwortung, mehr Transparenz, mehr Pflichten – und vor allem mehr Sicherheit auf Baustellen. In diesem Beitrag erklären wir die wichtigsten Neuerungen der Baustellenverordnung und was sie für Bauherren, ihre Bauprojekte und ihre Pflichten bedeuten.

Was ist die Baustellenverordnung?

Die Baustellenverordnung (BaustellV) ist eine bundesweit gültige Rechtsverordnung in Deutschland, die seit dem 1. Juli 1998 in Kraft ist und zuletzt zum 1. April 2023 aktualisiert wurde. Sie wurde erlassen, um die EU-Richtlinie 92/57/EWG in deutsches Recht umzusetzen und ergänzt das Arbeitsschutzgesetz speziell für Baustellen.

Zweck der Baustellenverordnung für Bauherren und Beschäftigte

Die Verordnung hat das Ziel, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen zu verbessern. Denn gerade im Baubereich sind die Unfall- und Gesundheitsrisiken besonders hoch.

Was regelt die Baustellenverordnung konkret?

✅ Die Pflichten des Bauherren:

Der Bauherr ist verantwortlich für die Koordination der Arbeitsschutzmaßnahmen.

Er muss ggf. einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) bestellen, wenn mehrere Arbeitgeber auf der Baustelle tätig sind.

✅ Die Planung und Ausführung:

Schon in der Planungsphase müssen Arbeitsschutzmaßnahmen berücksichtigt werden.

Bei größeren Baustellen ist eine Vorankündigung an die zuständige Behörde erforderlich.

✅ Den SiGe-Plan und die Unterlagen:

Bei besonders gefährlichen Arbeiten oder mehreren Arbeitgebern muss ein SiGe-Plan erstellt werden.

Es sind Unterlagen für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage zusammenzustellen.

Warum wurde die Baustellenverordnung im Jahr 2023 geändert?

Die BaustellV wurde aufgrund einer Kritik der EU-Kommission novelliert. Die bisherigen Regelungen erfüllten nach Ansicht der Kommission nicht mehr vollständig die Anforderungen der EU-Richtlinie 92/57/EWG. Es wurde bemängelt, dass das bisherige deutsche Recht in drei Bereichen nicht den Anforderungen der EU-Richtlinie genügt:

  • Die Anpassung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans bei Änderungen in der Bauausführung
  • Die Regelungen für besonders gefährliche Arbeiten wie dem „Aufbau oder Abbau von schweren Massivbauelementen“
  • Die erforderlichen Maßnahmen auf Baustellen, auf denen mehrere Mitarbeiter für denselben Arbeitgeber arbeiten und entweder eine Vorankündigung erforderlich ist oder besonders gefährliche Arbeiten durchgeführt werden.

Ziel der neuen Verordnung ist es also, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen weiter zu verbessern – insbesondere durch bessere Kommunikation und frühzeitige Gefährdungsbeurteilungen bei besonders gefährlichen Arbeiten. Die Änderungen sind nicht sehr umfangreich, aber an einigen Stellen wesentlich.

Die wichtigsten Änderungen der Baustellenverordnung im Überblick

✅ Neue Informationspflichten des Bauherrn:

Auch bei Baustellen, auf denen alle Beschäftigten für denselben Arbeitgeber tätig sind, muss der Bauherr nun umfassend über die Bedingungen auf dem Gelände informieren – insbesondere bei besonders gefährlichen Arbeiten oder längerer Bauzeit.

✅ Erweiterte Anforderungen und Pflichten bei gefährlichen Arbeiten:

Arbeiten wie der Aufbau oder Abbau schwerer Massivbauelemente gelten nun explizit als besonders gefährlich und müssen im SiGe-Plan berücksichtigt werden. Zum Beispiel gilt die Untergrenze von zehn Tonnen Einzelgewicht für Massivbauelemente nicht mehr. Sobald kraftbetriebene Arbeitsmittel zum Heben und Versetzen der Elemente erforderlich sind, gilt dies zukünftig schon als besonders gefährliche Arbeit.

✅ Mehr Transparenz für die Gefährdungsbeurteilung:

Der Arbeitgeber muss vor Einrichtung der Baustelle alle relevanten Informationen erhalten, die sonst nur bei mehreren Arbeitgebern im SiGe-Plan enthalten wären.

Was bedeutet das für Bauherren und SiGeKo?

Die Anforderung an die Informationspflichten des Bauherrn über sein Bauvorhaben wurden mit der überarbeiteten Baustellenverordnung erweitert, damit Arbeitgeber die Arbeitsschutzmaßnahmen für ihre Beschäftigten besser planen können.

Die Änderungen stärken auch die Rolle des SiGeKo und machen eine frühzeitige Einbindung in die Planungsphase noch wichtiger.

Für Bauherren bedeutet das: Wer rechtssicher und effizient bauen will, sollte die neuen Anforderungen und Pflichten kennen und umsetzen. Ein gut strukturierter SiGe-Plan und eine klare Kommunikation zwischen den Gewerken sind entscheidend für einen sicheren Bauablauf.

Anzumerken ist, dass diese neue deutsche Regelung die EU-Richtlinie weiterhin nicht erfüllt. Eine weitere Novellierung ist kurz- bis mittelfristig wahrscheinlich, weswegen es sinnvoll ist, sich weiter auf dem Laufenden zu halten (https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung/Arbeitsstaetten/Bauwirtschaft/pdf/Aktivitaeten.pdf?__blob=publicationFile&v=7)

Fazit zur neuen Baustellenverordnung

Die neue Baustellenverordnung ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Sicherheit auf deutschen Baustellen. Sie fordert mehr Verantwortung – bietet aber auch die Chance, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.

Als erfahrene SiGeKo-Firma unterstützen wir Sie gerne bei der Umsetzung der neuen Anforderungen.

Sie planen ein Bauvorhaben?

Kontaktieren Sie uns – SiGeKo Plus eGbR aus Lübeck – für eine sichere und rechtskonforme Baustellenkoordination, damit Sie Ihre Pflichten als Bauherren gemäß Baustellenverordnung einhalten.

Arbeitssicherheit: Wer macht was?

In der Welt der Arbeitssicherheit und Baustellenkoordination begegnet man schnell einer Vielzahl von Abkürzungen: SiGeKo, SiFa, FaSi, SiB – aber wer macht was? Wer steckt hinter diesen Kürzeln und was sind die Aufgaben, die mit diesen Zuständigkeiten einhergehen?

SiGeKo, SiFa, FaSi, SiB - wer macht eigentlich was? Eine Grafik.

SiGeKo – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

Der SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitskoordinator) ist auf Baustellen aktiv und sorgt dafür, dass Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen zwischen den verschiedenen Gewerken abgestimmt werden. Seine Aufgaben sind gesetzlich in der Baustellenverordnung geregelt und umfassen u.a.:

  • Erstellung und Fortschreibung des SiGe-Plans
  • Koordination der Sicherheitsmaßnahmen während der Planung und Ausführung
  • Unterstützung bei der Unterweisung der Beschäftigten
  • Kontrolle der Einhaltung von Schutzmaßnahmen

Typischer Einsatzort: Baustellen mit mehreren Arbeitgebern, z. B. bei öffentlichen und gewerblichen, aber auch bei privaten Bauvorhaben. Anders als bei SiFa und SiB gibt es keine offizielle Statistik, die die genaue Anzahl der SiGeKos in Deutschland ausweist.

SiFa / FaSi – Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Begriffe SiFa und FaSi meinen exakt dasselbe – auch wenn SiFa die offizielle Abkürzung ist und FaSi eher umgangssprachlich verwendet wird: die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sie ist intern oder extern für ein Unternehmen tätig und unterstützt den Arbeitgeber bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Ihre Aufgaben sind:

  • Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und dem Einsatz von Arbeitsmitteln
  • Unterstützung bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Unterstützung bei Unterweisungen, Betriebsanweisungen und Qualifizierungsmaßnahmen
  • Unterstützung bei der Auswahl persönlicher Schutzausrüstung

Typischer Einsatzort: Unternehmen aller Branchen – nicht nur auf Baustellen. Es gibt in Deutschland ca. 60 – 70.000 SiFas laut VDSI – Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e.V.

SiB – Sicherheitsbeauftragte

Der SiB (Sicherheitsbeauftragte) ist ein freiwilliger Unterstützer im Arbeitsschutz, meist ein Mitarbeiter aus dem Betrieb, der zusätzlich geschult wurde (keine Führungskraft). Er unterstützt die Geschäftsleitung bzw. die Führungskraft durch:

  • Beobachtung sicherheitsrelevanter Vorgänge
  • Hinweise auf unsichere Zustände
  • Motivation der Mitarbeitenden zu sicherem Verhalten

Typischer Einsatzort: Innerbetrieblich, in Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitenden. Es gibt in Deutschland ca. 620.000 Sicherheitsbeauftragte laut VDSI – Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e.V.

Fazit: Gemeinsam für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz

Alle genannten Rollen tragen maßgeblich zur Sicherheit am Arbeitsplatz bei – aber auf unterschiedliche Weise und mit verschiedenen Verantwortlichkeiten. Während der SiGeKo auf Baustellen die Koordination übernimmt, sorgt die SiFa/FaSi für die Umsetzung im Betrieb, und der SiB unterstützt intern als „Sicherheitsbotschafter“ im Alltag.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen SiGeKo für Ihr Bauvorhaben in Norddeutschland benötigen!

Weiterführende Links

https://www.sigeko-in-der-region.de/blog/sigeko-oder-sibe-wer-wann-welche-rolle-braucht-und-was-unternehmen-wissen-muessen