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Ab wann braucht eine Baustelle einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator? Unser Check prüft Ihr Vorhaben anhand der Baustellenverordnung.
SiGeKo-Check
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Rechtsgrundlagen dieses Checks (jeweils aktuell gültige Fassung):
Hinweis: Der Check gibt eine erste, unverbindliche Orientierung auf Basis Ihrer Angaben. Er ersetzt keine Prüfung im Einzelfall und keine Rechtsberatung. Stand der Inhalte: Oktober 2026.
- § 1 BaustellV – Ziele, Begriffe
- § 2 BaustellV – Vorankündigung, SiGe-Plan
- § 3 BaustellV – Koordinierung
- § 4 BaustellV – Beauftragung
- § 7 BaustellV – Ordnungswidrigkeiten
- Anhang II BaustellV – Gefährliche Arbeiten
- §§ 25, 26 ArbSchG – Bußgeld, Strafe
- RAB 10 – Begriffsbestimmungen
- RAB 30 – Geeigneter Koordinator
- RAB 31 – SiGe-Plan
- RAB 32 – Unterlage für spätere Arbeiten
Hinweis: Der Check gibt eine erste, unverbindliche Orientierung auf Basis Ihrer Angaben. Er ersetzt keine Prüfung im Einzelfall und keine Rechtsberatung. Stand der Inhalte: Oktober 2026.
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